AGB - Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Grundsätze, Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der Gearweb UG (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend „Käufer“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer auf seiner Website dargestellten oder ihm schriftlich (per E-Mail) angebotenen Waren abschließt.
1.2. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Käufer werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben; das gilt beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufer eine Bestellung vorbehaltlos annehmen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.
1.3. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen mit dem Käufer ist unsere Bestätigung in Schrift- oder Textform maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.4. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.5. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ohne besondere weitere Vereinbarung auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Käufer.
1.6. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter https://gear-web.de/de/agb abrufbar.
2. Angebote, Bestellungen und Lieferumfang
2.1. Die Angebote des Verkäufers sind stets freibleibend und stellen ausschließlich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Käufer dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe des Liefergegenstands, zustande.
2.2. Der Käufer hat das Recht von seiner Bestellung (Vertragsangebot) durch schriftliche Erklärung zurückzutreten, wenn sie nicht innerhalb eines Monats nach Zugang durch uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden ist.
2.3. Die auf der Website des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Anforderung eines verbindlichen Angebots durch den Verkäufer.
2.4. Ein Vertrag über einen Lieferauftrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers zustande. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
2.5. Alle die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Leistungen, Verbrauchsziffern, Abbildungen, Zeichnungen oder Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Der Verkäufer behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor. Sie dürfen Dritten ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind unverzüglich an der Verkäufers zurück zu geben.
2.6. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
2.7. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, von der schriftlichen Vereinbarung abweichende mündliche Abreden zu treffen.
2.8. Stellt eine Bestellung ein Angebot gemäß § 145 BGB dar, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen (Auftragsbestätigung).
2.9. Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Käufer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
2.10. Der Käufer kann ein Angebot per E-Mail oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer anfordern.
2.11. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail.
2.12. Für den Vertragsschluss stehen die Deutsche und die Englische Sprache zur Verfügung
3. Lieferzeit, Selbstbelieferung und Annahmeverzug
3.1. Für die Lieferung der Ware gelten die in unserer Auftragsbestätigung aufgeführten Regelungen.
3.2. Abweichungen von den Inhalten von uns verwendeter Incoterms und Ergänzungen hierzu werden in unsere Auftragsbestätigung mit für beide Vertragsparteien bindender Wirkung angegeben.
3.3. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Sie beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen seitens des Käufers voraus, insbesondere den pünktlichen Eingang der vereinbarten Zahlungsmittel und die rechtzeitige Vorlegung der Importlizenz, Devisengenehmigung, Transfergenehmigung usw.
3.4. Von uns angegebene Lieferzeiten beginnen erst zu laufen, wenn alle, insbesondere technischen, Fragen abgeklärt sind. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt außerdem voraus, dass der Käufer seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Wir behalten uns die Einrede des nicht erfüllten Vertrags vor.
3.5. Soweit sich nicht aus der Auftragsbestätigung oder dem beidseitig unterzeichneten Vertrag etwas anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ (EXW Giengen, INCOTERMS 2020) vereinbart.
3.6. Auf Verlangen und Kosten des Käufers verschicken wir die bestellte Ware auch an einen vom Käufer bestimmten Ort. Die Lieferung erfolgt in diesem Fall ab Lager, d.h. Erfüllungsort ist auch dann unser Betrieb in Giengen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) nach billigem Ermessen selbst zu bestimmen. Wir verschicken die lagerhaltige Ware unverzüglich nach Abschluss des Kaufvertrages (bei Zahlung per Rechnung) bzw. nach Eingang des Rechnungsbetrages (bei Zahlung per Vorkasse) und bestellen ebenfalls unverzüglich nicht lagerhaltige Ware; letztere verschicken wir ebenfalls unverzüglich nach deren Eingang bei uns.
3.7. Erfolgt die Lieferung an einen anderen als den vertraglich vereinbarten Ort, hat der Käufer die dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen.
3.8. Der Käufer hat die bestellte Ware innerhalb von einer Woche ab Zugang der Mitteilung in Schrift- oder Textform bei ihm, dass die vollständige Bestellung zur Abholung bereit ist, in unserem Betrieb – wo auch Erfüllungsort ist – abzuholen, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.9. Wird der vereinbarte Liefertermin ausnahmsweise um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf bei Fortdauer des Lieferverzuges durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung der Käufer im besonderen Maße vertrauen durfte.
3.10. Unsere Lieferpflicht steht unter dem Vorbehalt der termingerechten Selbstbelieferung. Sollten wir infolge eines von uns nicht zu vertretenden und nach Vertragsschluss eintretenden Umstandes nicht beliefert werden, sind wir berechtigt, uns mittels einseitiger Erklärung gegenüber dem Käufer vom Vertrag zu lösen. Für bereits ausgeführte Lieferungen bleibt der Vertrag wirksam. Anzahlungen auf noch nicht ausgeführte Lieferungen werden dem Käufer erstattet. Wir werden den Käufer von der Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich unterrichten.
3.11. Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Käufer zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Кäufer die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
3.12. Änderungen der Liefer- und/oder Rechnungsanschrift sind uns unverzüglich mitzuteilen.
3.13. Soweit die bestellte Ware nicht auf Lager ist, wird die voraussichtliche Lieferzeit im Rahmen der Auftragsbestätigung angegeben; diese Angabe ist unverbindlich. Soweit nicht lagerhaltige Ware nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bestellung an den Käufer verschickt werden kann, steht dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zu. In jedem Fall informieren wir den Käufer über den Versand der Ware.
3.14. Die Gefahr eines zufälligen oder von einem außenstehenden Dritten zu vertretenden Untergangs (Totalverlust) oder einer Verschlechterung (Beschädigung) geht mit der Übergabe an den Spediteur, die Bahn, die Post oder mit Verladung auf unsere Fahrzeuge zum Zwecke der Auslieferung bzw. bei Selbstabholung mit der Übergabe auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir noch andere Leistungen übernommen haben. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr von dem Tag an auf den Käufer über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und wir dies dem Käufer angezeigt haben (Stichwort: Übergabebereitschaft).
3.15. Zur Versicherung des Liefergegenstands gegen Transportschäden sind wir zwar auf Kosten des Käufers berechtigt, aber nur auf dessen schriftlichen Wunsch verpflichtet.
3.16. Ansprüche, die uns wegen eines Untergangs oder einer Verschlechterung des Liefergegenstands gegen einen außenstehenden Dritten zustehen, treten wir auf Verlangen des Käufers ab.
3.17. Teillieferungen sind zulässig, wenn – die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, – die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und – dem Käufer hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
3.18. Unwesentliche Mängel berechtigen den Käufer nur zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, nicht zur Verweigerung der Abnahme.
3.19. Gerät der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen; dasselbe gilt auch ungeachtet weitergehender Ansprüche bei unterlassener Übergabe wegen Zahlungsverzögerungen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, behalten wir uns vor. Wir sind bei Annahmeverzug des Käufers außerdem berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.20. Bei Verzug des Käufers sind wir auch berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist von maximal zwei Wochen zur Abnahme und/oder Zahlung vom Vertrag zurückzutreten oder anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Käufer später zu einem angemessenen hinausgeschobenen Zeitpunkt und zu dem dann geltenden Preis zu beliefern.
3.21. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Käufer unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
3.22. Die Auftragsbestätigung oder der beiderseitig unterzeichnete Vertrag legt den Umfang der Lieferung, den Preis sowie die Liefer-und Zahlungsbedingungen fest. Abänderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlichvereinbart werden.
3.23. Bei Lieferungen unter 250,- € Gesamtwert behalten wir uns vor, einen Mindermengenzuschlag in Höhe von 50,- € zu erheben.
3.24. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise des Verkäufers gelten mangels entgegenstehender Vereinbarung unverpackt ab Werk.
4.2. Er ist durch Vorauskasse in voller Höhe, spesenfrei für den Verkäufer zu entrichten und kann nur im Fall der ausdrücklichen vorherigen Vereinbarung mit Gearweb UG durch Zahlung auf Rechnung entrichtet werden.
4.3. Hinzu kommen die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung.
4.4. Nach Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Weist der Verkäufer einen höheren Verzugsschaden nach, so kann sie diesen geltend machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.5. Sofern sich aus dem Angebot des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Nettoangaben zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
4.6. Eventuell anfallende Verpackungs- und Versandkosten sind nicht enthalten. Bei Versendung der Ware trägt der Käufer die Transportkosten, Verpackungs- und Versandkosten, ab Lager in Giengen. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden im Angebot gesondert angegeben.
4.7. Jeder Vertrag wird in Euro (€) der Europäischen Zentralbank/Deutschen Bundesbank geschlossen. Ist der Preis in ausländischer Währung zu entrichten, so ist hierdurch nur das Zahlungsmittel bestimmt; die Höhe der Zahlung ergibt sich aus dem Euro-Betrag, den der Käufer nach dem amtlichen Kurs am Tage des Vertragsabschlusses zu zahlen gehabt hätte.
Zahlungen sind bei Fälligkeit in bar und ohne jeden Abzug zu entrichten.
4.8. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nicht berechtigt, es sei denn, seine Gegenansprüche werden entweder von dem Verkäufer nicht bestritten oder sind rechtskräftig festgestellt. Dasselbe gilt auch im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
4.9. Liegt der vereinbarte Liefertermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss und sind nach Vertragsschluss nicht vorhersehbare Kostensteigerungen im Hinblick auf die Ware bei uns eingetreten, so sind wir nach billigem Ermessen zu einer entsprechenden Erhöhung des vereinbarten Preises berechtigt.
4.10. Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Käufer per E-Mail mitgeteilt.
4.11. Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben.
4.12. Der Käufer ist verpflichtet, den Preis für die gesamte bestellte Menge zu zahlen, auch wenn er diese nicht vollständig abruft.
4.13. Die Abtretung von Ansprüchen des Käufer ist ausgeschlossen.
4.14. Werden des Verkäufer Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, werden alle gestundeten Forderungen sofort fällig. Außerdem darf der Verkäufer in diesem Fall Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen.
4.15. Der Verkäufer behält sich ferner vor, bei Auswahl der Zahlungsart Rechnungskauf eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.
4.16. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Käufer zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle).
Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Käufer die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
4.17. Der Käufer trägt auch sämtliche an seinem Sitz entstehenden Gebühren, Abgaben, Zölle und Steuern, auch wenn sie auf noch zu erlassenden Gesetzen beruhen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Käufer im Eigentum der Gearweb UG.
5.2. Der Käufer hat die Ware pfleglich zu behandeln, angemessen zu versichern und, soweit erforderlich, zu warten.
5.3. Der Käufer ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
5.4. Bei Vertragsverletzungen des Käufer, einschließlich Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen.
5.5. Soweit der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, hat der Käufer uns im Voraus unverzüglich schriftlich in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Umsatzsteuer) davon in Kenntnis zu setzen, wenn die Ware mit Rechten Dritter belastet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt wird.
In diesem Falle tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer eventuellen Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab.
5.6. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrags unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte entstehen. Wir nehmen die Abtretung an.
5.7. Der Käufer bleibt zur Einziehung dieser Forderungen nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
5.8. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
5.9. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies jedoch der Fall, muss uns der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben und uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazu nötigen Unterlagen aushändigen und den Schuld-nern/Dritten die Abtretung mitteilen.
5.10. Soweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Käufer freizugeben.
5.11. Im Falle der Pfändung und im Falle sonstiger Eingriffe Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir erforderlichenfalls Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Sollte der Dritte nicht in der Lage sein, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
6. Beschaffenheit der Ware
6.1. Die Ware wird in handelsüblicher Beschaffenheit geliefert.
6.2. Im übrigen gelten bezüglich der Freiheit von Sachmängeln der von uns gelieferten Ware die Regelungen des § 434 BGB.
7. Haftung
7.1. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder von Seiten unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften wir nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. unserer Verpflichtung zur Lieferung eines mangelfreien Gegenstandes.
7.2. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, aber es darf nicht den Betrag des Vertrags übersteigen, für den es vorgelegt hat. Wir haften insbesondere nicht für entgangenen Gewinn und/oder Mangelfolgeschäden.
7.3. Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
7.4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7.5. Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
7.6. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Arbeitnehmer und Stellvertreter.
8. Gewährleistung, Mängelrüge
8.1. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einschlägigen DIN-Vorschriften als die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Aussagen in Prospekten, sonstigen Werbeaussagen, Beratungen etc. sind nicht geeignet, bestimmte Eigenschaften des Liefergegenstandes zu begründen. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtseingaben sind nur annäherend maßgeblich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Technische Änderungen und Verbesserungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Vertragliche Beschaffenheitsvereinbarungen stellen nur dann die Einräumung einer Garantie im Sinne von § 443 BGB dar, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
8.2. Soweit der Käufer Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, ist er verpflichtet, den Vertragsgegenstand nach Lieferung unverzüglich gewissenhaft zu prüfen, und soweit erforderlich, Stichproben durchzuführen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn uns nicht binnen 6 Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche und spezifizierte Mängelrüge zugeht. Versäumt der Käufer dies, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, Verkäufer hätte den Mangel arglistig verschwiegen. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen 3 Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt offensichtlich, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Ein Verzicht auf den Verspätungseinwand kann nur ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Etwaige Mängelbeseitigungsmaßnahmen nach Ablauf der Rügefristen erfolgen aus Kulanz.
8.3. Waren mit offenkundigen Mängeln dürfen nicht eingebaut oder mit beweglichen Sachen verbunden oder vermengt werden. Der Käufer hat uns unverzüglich Gelegenheit zur Besichtigung der Mängel zu geben und unsere Hinweise zur Begrenzung der Kosten und des Schadens zu beachten.
8.4. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren, die im Regelfall mindestens ursprüngliche Lieferfrist betragen muss. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels, Lieferung neuer Ware oder leisten eine Gutschrift in Höhe des Betrages erfolgen, um den die Ware weniger wert ist. Das Wahlrecht steht uns zu.
8.5. Teile, die ersetzt werden, sind porto- und frachtfrei einzusenden; sie gehen in unser Eigentum über. Ersetzt werden nur die jeweils fehlerhaften Teile. Ausschließlich für die im Rahmen der Gewährleistung ersetzten neuen Teile fortsetzen Gewährleistungszeit zu laufen; sie endet zusammen mit der Garantie für das ersetzte Ersatzteil, falls dann die Gewährleistungszeit für den gesamten Liefergegenstand noch nicht abgelaufen ist, mit dieser.
8.6. Natürlicher Verschleiß und vom Käufer zu vertretende Beschädigungen sind von der Gewährleistung ausgeschlossen; dasselbe gilt für Konstruktions- und Materialmängel, wenn die Lieferung nach Konstruktionsunterlagen des Käufers erfolgt bzw. das Material beigestellt wird.
8.7. Sachmängel sind nicht:
- natürlicher Verschleiß;
- ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung;
- fehlerhafte Montage, mangelhafte Bauarbeiten oder Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte;
- unsachgemäße, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung;
- unsachgemäße Lagerung, Aufstellung oder mangelhafter Baugrund;
- Nichtbeachtung der zugehörigen Betriebsanleitungen;
- Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel;
- Verwendung ungeeigneter Austauschwerkstoffe und -teile;
- chemische, elektrochemische, elektromagnetische, elektrische oder vergleichbare Einflüsse;
- Änderungen des Liefergegenstandes durch den Käufer (oder eines von ihm beauftragten Dritten), es sei denn, der Sachmangel steht nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Änderung;
- Einbau von Komponenten sowie Ersatz-, Verschleiß- oder sonstigen Teilen sowie Schmiermittel, die nicht vom Hersteller stammten (sog. OEM-Produkte), es sei denn, der Sachmangel steht nicht in ursächlichem Zusammenhang mit dem eingebauten Teil;
- fehlende oder nicht ordnungsgemäße Wartung durch den Käufer oder Dritte, soweit diese nicht zur Wartung der Maschinen oder der Anlage durch den Hersteller autorisiert sind.
8.8. Die Mängelrüge muss schriftlich mit obligatorischen Fotos, per E-Mail oder in Textform erfolgen.
9. Exportkontrolle
9.1. Unsere Lieferungen und Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen oder internationalen Vorschriften, insbesondere Exportkontrollbestimmungen sowie Embargos oder sonstigen Beschränkungen entgegenstehen. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Informationen und Unterlagen beizubringen, die für die Ausfuhr/Verbringung/Einfuhr benötigt werden.
9.2. Verzögerungen aufgrund Exportprüfungen oder Genehmigungsverfahren setzen Fristen und Lieferzeiten außer Kraft.
9.3. Werden erforderliche Genehmigungen nicht erteilt, gilt der Vertrag bezüglich der betroffenen Teile als nicht geschlossen; Schadensersatzansprüche werden insoweit und wegen vorgenannter Fristüberschreitungen ausgeschlossen.
9.4. Falls sich zum Zeitpunkt der Bestellung herausstellt, dass die Ware gegen eine der aufgeführten Beschränkungen verstoßen kann. Der Verkäufer hat das Recht, die Transaktion mit dem Einfrieren aller Finanztransaktionen zu stoppen, bevor er eine offizielle Genehmigung von staatlichen Stellen erhält.
9.5. Alle Kosten für die Erlangung der erforderlichen Genehmigungen trägt der Käufer. Außerdem zahlt er dem Verkäufer eine Organisationsgebühr in Höhe von 10% des Auftragswertes, aber mindestens 500 Euro.
9.6. Der Käufer hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren an Dritte die jeweils anwendbaren Vorschriften des Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall hat er bei Weitergabe solcher Waren an Dritte die Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der EU und der USA zu beachten.
9.7. Der Käufer wird vor Weitergabe der von Gearweb UG gelieferten Waren an Dritte prüfen und durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass er nicht durch eine solche Weitergabe an Dritte, die Vermittlung von Verträgen im Zusammenhang mit solchen Waren, gegen ein Embargo der Bundesrepublik Deutschland, der EU, der USA und/ oder der Vereinten Nationen - auch unter Berücksichtigung etwaiger Beschränkungen für Inlandsgeschäfte und etwaiger Umgehungsverbote - verstößt.
9.8. Der Käufer wird sicherstellen, dass solche Waren nicht für verbotene oder genehmigungspflichtige rüstungsrelevante, kern- oder waffentechnische Verwendungen bestimmt sind, es sei denn, die erforderlichen Genehmigungen liegen vor.
9.9. Der Käufer wird außerdem sicherstellen, dass die Regelungen sämtlicher einschlägiger Sanktionslisten der EU und der USA eingehalten werden.
9.10. Der Verkäufer ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Kündigung seitens des Lieferers zur Einhaltung nationaler oder internationaler Rechtsvorschriften erforderlich ist. Im Fall solcher Kündigung ist die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs oder die Geltendmachung anderer Rechte durch den Besteller wegen der Kündigung ausgeschlossen.
9.11. Falls dies für etwaige Exportkontrollprüfungen erforderlich sein sollte, wird der Käufer uns auf Aufforderung unverzüglich alle Informationen über den Endempfänger, den Endverbleib und den Verwendungszweck der von uns gelieferten Waren sowie diesbezüglich geltende Exportkontrollbeschränkungen zur Verfügung stellen.
9.12. Der Käufer stellt Gearweb UG von allen Ansprüchen, die Dritten gegenüber Gearweb UG wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Käufer geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller Gearweb UG insoweit entstehenden Schäden.
10. Datenschutz
10.1. Beide Vertragsparteien dürfen die jeweiligen Kauf- oder Lieferverträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung.
10.2. Der Verkäufer ist berechtigt, für sich und seine Beteiligungsgesellschaften alle Daten über den Käufer unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke zu verwenden.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort, Übersetzung
11.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UNKaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
11.2. Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und künftigen Ansprüche sowie auch internationaler aus der Geschäftsverbindung, auch für Klagen im Wechsel- und Urkundenprozess ist Heidenheim and der Brenz,Deutschland, sofern der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Käufer vor dem für ihn zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
11.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Giengen an der Brenz, Deutschland Erfüllungsort.
11.4. Sollten sich infolge der Übersetzung der deutschen Fassung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen in eine andere Sprache Abweichungen oder Meinungsverschiedenheiten ergeben, so gilt die deutsche Fassung.
12. Sonstiges
12.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; Nebenabreden sind nicht getroffen. Das Schriftformerfordernis selbst kann nur schriftlich abgedungen werden.
12.2. Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Alle Bestimmungen sind so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass unser Eigentumsvorbehalt nicht gefährdet ist. Eine unwirksame/undurchführbaren Regelung wird durch eine solche wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen/ undurchführbahren Regelung am Nächsten kommt. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
12.3. Der Verkäufer ist berechtigt, für sich und seine Beteiligungsgesellschaften alle Daten über den Käufer unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke zu verwenden.